Wie Sie Steuern beim Vererben oder Verschenken einer Immobilie sparen können

September 8, 2023

Die Übertragung von Immobilien, sei es durch Vererbung oder Schenkung, kann mit steuerlichen Aspekten verbunden sein, die je nach Verwandtschaftsgrad und Standort der Immobilie variieren. Es ist wichtig, gut informiert zu sein und sorgfältige Planung zu betreiben, um unnötige Steuerlasten zu vermeiden.💼

Ein altes deutsches Sprichwort besagt: "Sterben und Erben bringen viel Kummer." Doch mit sorgfältiger Planung und gegenseitigem Verständnis muss das nicht notwendigerweise der Fall sein, zumindest nicht für die Erben. Dies gilt insbesondere für Immobilien. Es ist frustrierend, wenn eine geerbte Immobilie Steuern nach sich zieht, die durch bessere Vorbereitung vermieden werden könnten.

Markus Meier, Direktor des Hauseigentümerverbands (HEV) Schweiz, betont, dass die Verantwortung für eine rechtzeitige Planung in erster Linie bei den Eigentümern liegt. Die Erben sollten nach dem Tod des Erblassers lediglich die vorherigen Verfügungen und die gesetzlichen Bestimmungen beachten. 📝

Bei der Vererbung von Immobilien in der Schweiz gibt es bestimmte steuerliche Regelungen zu beachten. Eine sorgfältige Information über die Konsequenzen kann helfen, potenzielle Stolperfallen zu vermeiden und Steuern zu sparen.

Die Grundlagen der Vererbungs- und Schenkungssteuern🎁

Erbschafts- und Schenkungssteuern werden in der Schweiz nur von den Kantonen erhoben, wobei einige Gemeinden auch dazu befugt sind. Einige Kantone wie Luzern erheben keine Schenkungssteuer, während andere wie Schwyz und Obwalden weder Erbschafts- noch Schenkungssteuern haben.

Die Erbschaftssteuer wird in der Regel in dem Kanton erhoben, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte, während Grundstücke im Kanton besteuert werden, in dem sie sich befinden. Die Schenkungssteuer wird ebenfalls vom Kanton erhoben, in dem sich die Liegenschaft befindet. Die Bewertung von Grundstücken für Erbschafts- und Schenkungssteuern kann von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein, aber in den meisten Fällen wird der Wert des Grundstücks mit dem in der letzten Vermögenssteuererklärung des Erblassers oder Schenkers angegebenen Wert identisch sein.

Der Verwandtschaftsgrad spielt eine entscheidende Rolle bei Erbschafts- und Schenkungssteuern. Bei Ehegatten, eingetragenen Partnern und direkten Nachkommen fallen in den meisten Kantonen keine Erbschafts- und Schenkungssteuern an. Je näher die Verwandtschaft, desto niedriger sind die Steuern. In Fällen von entfernteren oder nicht verwandten Erben können die Steuern jedoch recht hoch sein und sogar einen beträchtlichen Prozentsatz des Vermögens ausmachen. In solchen Fällen besteht auch das Risiko, dass die Erben die Immobilie aufgrund der hohen Steuerlast verkaufen müssen, insbesondere wenn der Wert der Immobilie in den letzten Jahren stark gestiegen ist.

🌎Besondere Überlegungen für ausländische Immobilien und Immobilienbesitzer im Ausland

Die steuerlichen Aspekte werden besonders komplex, wenn Sie eine Immobilie im Ausland erben oder wenn Sie im Ausland leben und eine Immobilie in der Schweiz erben. In solchen Fällen ist es ratsam, rechtliche und fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer fällt an, wenn der Besitz einer Immobilie übertragen wird. Diese Steuer fällt in der Regel niedriger aus, je länger Sie die Immobilie besitzen. In bestimmten Fällen kann die Grundstückgewinnsteuer jedoch aufgeschoben werden, insbesondere bei Erbschaften, Schenkungen oder Erbvorbehalten. Auch eine Ersatzbeschaffung innerhalb einer bestimmten Frist kann die Zahlung der Grundstückgewinnsteuer verzögern.

💡Tipps zur Steuerersparnis und Planung

📌Eine genaue und rechtzeitige Planung ist entscheidend. Immobilienbesitzer sollten frühzeitig überlegen, ob sie die Immobilie vor ihrem Ableben verschenken möchten.

📌Für Vermögende kann der Kauf einer Immobilie in einem steuergünstigen Kanton in Betracht gezogen werden.

📌Es ist wichtig, das Gespräch mit den Erben zu suchen, um Konflikte zu vermeiden.

📌Die Erstellung eines Ehe- oder Erbvertrags, in dem alles klar geregelt ist, kann eine sinnvolle Option sein.

📌Die Möglichkeit eines Wohnrechts oder einer Nutzniessung sollte in Betracht gezogen werden, um das Wohneigentum an die Kinder zu übertragen und gleichzeitig weiterhin darin zu leben oder berechtigt zu bleiben.

📌Ein Vorsorgeauftrag kann erstellt werden, um im Falle von Urteilsunfähigkeit festzulegen, wer sich um das Vermögen und die Immobilie kümmern soll.

📌Bei der Aufteilung innerhalb der Erbengemeinschaft sollte die Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt werden, wenn sie aufgeschoben wurde.

Die rechtzeitige Planung und Beratung sind der Schlüssel, um Steuern beim Vererben oder Verschenken von Immobilien zu sparen und Streitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden.

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