AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ausgabe August 2024
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden und PROGREDO GmbH (nachfolgend PROGREDO genannt). Sie beziehen sich auf alle Geschäfte zwischen den Genannten.
2. 2. Dienstleistungsumfang
Die PROGREDO bietet Dienstleistungen im Bereich Finanzplanung und Nachfolgeplanung an.
PROGREDO behält sich vor, die Finanzplanung nicht zu erstellen und eingereichte Unterlagen ohne Angabe von Gründen zurückzusenden.
Ohne gegenteilige Mitteilung durch den Kunden, innert sieben Tagen nach Unterschrift der Auftragsbestätigung, gilt der Auftrag als angenommen.
3. Umsetzung und Betreuung
Der Kunde wird nach der Umsetzung weiterhin durch die PROGREDO betreut. Dies bedeutet eine regelmässige Kommunikation über den Stand seiner Planung sowie allfällige Informationen über die Anlageberatungstätigkeit. Falls keine Betreuung und Umsetzung gewünscht ist, so ist die schriftlich innert 14 Tagen, nach dem Termin der Umsetzung der Planung, mitzuteilen.
4. Widerruf
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, innerhalb der gesetzten Fristen, einen Widerruf seines aktuellen Auftrags, zu verlangen. Der entstandene Aufwand bleibt geschuldet.
5. Kommunikation
Anweisungen des können schriftlich, per Fax, telefonisch oder per E-Mail an die PROGREDO gerichtet werden. Der Kunde ist sich der Tatsache bewusst, dass eine Kommunikation auf elektronischem Weg nicht sicher ist. Der Kunde erkennt das Risiko ausdrücklich an. Die Beraterin haftet nicht für Fehler oder Missbrauch im Zusammenhang mit der Nutzung der vorgenannten Kommunikationsmittel.
Indem der Kunde seine Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse angibt, erklärt er sich damit einverstanden, von PROGREDO unter den entsprechenden Daten kontaktiert zu werden.
6. Entschädigung
Die Entschädigungen sind auf den entsprechenden Produkteblätter jeweils geregelt und sind auf jeder Offerte ersichtlich.
7. Haftung / Risiken
Die Beraterin verpflichtet sich, den Kunden mit grösster Sorgfalt und Objektivität zu beraten.
Die Haftung ist beschränkt gem. OR 100, Abs 1. Bei Bezug Dritter ist die Haftung beschränkt gem. OR 101. Ebenso ist jegliche Haftung für den Verlust und/oder die Zerstörung infolge höherer Gewalt, Feuer, Diebstahl, Cyberangriffe sowie anderer Einflüsse ausgeschlossen.
Sie übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Zweckmässigkeit der von ihr im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit vorgeschlagenen Beratungs- Umsetzungs- und Anlageentscheidungen sowie für Entwicklungen, die weder voraussehbar noch prognostizierbar waren.
8. Beizug Dritter
PROGREDO kann zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Dritte beiziehen. Für diese gelten bei der Bearbeitung der Daten die gleichen Rechte und Pflichten wie für PROGREDO.
beschäftigten Mitarbeiter über die notwendigen Fachkenntnisse in sämtlichen Bereichen ihrer beruflichen Tätigkeit verfügen und sich regelmässig aus- und weiterbilden.
Im Rahmen der Beratung darf die Beraterin den Kunden mit Informationen zu Finanzprodukten beliefern und ihm den Erwerb von Finanzprodukten oder die Inanspruchnahme von Finanzdienstleistungen unverbindlich empfehlen.
9. Haftung / Risiken
Die Beraterin verpflichtet sich, den Kunden mit grösster Sorgfalt und Objektivität zu beraten. Sie übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Zweckmässigkeit der von ihr im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit vorgeschlagenen Anlageentscheidungen sowie für Entwicklungen, die weder voraussehbar noch prognostizierbar waren. Der Kunde bestätigt, dass er von der Beraterin eingehend über diese Risiken informiert wurde.
10. Datenschutz
PROGREDO behandelt die Unterlagen streng vertraulich.
11. Geheimhaltungspflicht
Die Beraterin ist im Rahmen der Gesetze zur absoluten Verschwiegenheit über alle Informationen, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gebracht werden, verpflichtet.
12. Sorgfaltspflicht
Bei der Ausübung ihrer Beratungsdienstleistungen und bei der Abgabe von Empfehlungen handelt die Beraterin mit grösster Sorgfalt. Die Beraterin stellt eine angemessene und professionelle Organisation sicher und bestätigt, dass die von ihr beschäftigten Mitarbeiter über die notwendigen Fachkenntnisse in sämtlichen Bereichen ihrer beruflichen Tätigkeit verfügen und sich regelmässig aus- und weiterbilden.
13. Treuepflicht (Erkundigungs-, Aufklärungs- und Informationspflicht)
Die Beraterin wahrt bei der Ausübung ihrer Tätigkeit stets und nach bestem Wissen und Gewissen die Interessen des Kunden.
Die Beraterin hat ausreichende Informationen eingeholt (und in geeigneter Weise dokumentiert), welche es ihr erlauben, eine den Bedürfnissen des Kunden entsprechende Beratung erbringen zu können. Der Kunde kann jederzeit schriftlich Einsicht in diese Protokolle verlangen.
14. Vertragsdauer und Beendigung
Dieses Mandat gilt auf unbestimmte Dauer. Die Parteien können das Mandatsverhältnis, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, auf das Ende eines jeden Monats, beenden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
15. Spezielle Vereinbarungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Spezielle Vereinbarungen oder Absprachen bedürfen der Schriftform. Dieses Mandatsverhältnis untersteht ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Beraterin.