Manchmal werden Schulden und Ärger vererbt – wie man das vermeidet 🙌
Die Erbschaftslandschaft in der Schweiz ist vielfältig, doch eine Tatsache bleibt bestehen: Schulden können mit dem Erbe einhergehen. Das Gesetz besagt eindeutig, dass Erben automatisch alle Rechte und Pflichten des Erblassers übernehmen. Das bedeutet, dass sie nicht nur das Vermögen erben, sondern auch die Schulden. Glücklicherweise gibt es jedoch die Möglichkeit, eine Erbschaft auszuschlagen, insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass sie überschuldet ist.
Bevor jedoch vorschnell eine Entscheidung getroffen wird, sollten Erben genau überlegen, was die Konsequenzen sind, was zur Erbschaft gehört und welche Faktoren bei einem Verzicht zu berücksichtigen sind. Hier sind einige wichtige Schritte, die Erben berücksichtigen sollten, um fundierte Entscheidungen zu treffen:
Die Ausschlagung des Erbes muss innerhalb von drei Monaten erklärt werden. Die Frist beginnt für gesetzliche Erben, sobald sie vom Tod des Erblassers erfahren, und für eingesetzte Erben, wenn sie vom Amt über die Erbberechtigung informiert werden. Es ist wichtig, diese Fristen einzuhalten, da andernfalls das Erbe automatisch angenommen wird.
🚨Es gibt jedoch einige Fallstricke, die Erben vermeiden sollten:
Einmischung in den Nachlass: Wenn Erben vorzeitig Arbeiten zur Abwicklung des Nachlasses übernehmen oder die Wohnung des Verstorbenen räumen, kann dies als Annahme des Erbes juristisch gewertet werden. Es ist ratsam, eine schriftliche Vollmacht zur Räumung zu verlangen und das Inventar an einem zugänglichen Ort aufzubewahren.
👉Vorzeitige Inanspruchnahme von Nachlassgegenständen: Das vorzeitige Entnehmen von Gegenständen aus dem Nachlass, die bereits vorher schriftlich zugesagt wurden, sollte vermieden werden. In der Regel sollte dies nur geschehen, wenn es zuvor vereinbart wurde.
👉Ausstellen eines Erbscheins: Das Verlangen nach einem Erbschein kann je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich interpretiert werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, ist es ratsam, ein Und/Oder-Konto auf den Namen beider Ehepartner zu eröffnen.
Um volle Klarheit über die finanzielle Situation des Nachlasses zu erhalten, kann ein öffentliches Inventar von der zuständigen kantonalen Behörde angefordert werden. Dieses Inventar ermöglicht es den Erben, nur für die im Inventar aufgeführten Verpflichtungen zu haften. Die Kosten für die Inventarisierung müssen jedoch von der Erbschaft getragen werden.
Todesfallversicherungen sind in der Regel nicht Teil der Verbindlichkeiten und Schulden des Erblassers. Der Anspruch auf das Todesfallkapital des Versicherten tritt erst nach seinem Tod in Kraft und wird an die im Versicherungsvertrag benannte Person ausgezahlt.
💡Schließlich sollte beachtet werden, dass eine Erbausschlagung auch für minderjährige Kinder des Erben gelten sollte, um sicherzustellen, dass sie nicht unbeabsichtigt Schulden erben. Volljährige Nachkommen müssen hingegen ihre eigenen Entscheidungen treffen.
Wenn alle nächsten gesetzlichen Erben die Erbschaft ausschlagen, wird der Nachlass vom Konkursamt liquidiert, und ein eventueller Überschuss wird unter den Erben aufgeteilt, als ob keine Ausschlagung stattgefunden hätte.