Pensionskasse: Cleveres Einzahlen für eine bessere Zukunft

August 9, 2023

Die Pensionskassen in der Schweiz bieten eine attraktive Möglichkeit zur finanziellen Optimierung durch steuerlich abzugsfähige Einlagen. Freiwillige Einzahlungen steigern nicht nur die Leistungen der Pensionskasse, sondern mindern auch die Steuerlast und schaffen günstige Bedingungen für Wohneigentum oder eine frühere Pensionierung.

Steuerliche Vorteile durch freiwillige Einzahlungen

Die Möglichkeit, freiwillige Einzahlungen in die zweite Säule der Vorsorge vorzunehmen, ist ein effektiver Weg, um die steuerliche Belastung zu reduzieren. Das Pensionskassenguthaben unterliegt nicht der Vermögenssteuer, und die Zinserträge sind von der Einkommenssteuer befreit. Durch freiwillige Einzahlungen können Sie nicht nur die Leistungen Ihrer Pensionskasse steigern, sondern auch Ihre Steuerlast optimieren. Es ist ratsam, vor einer Einzahlung in die Pensionskasse Ihre finanzielle Situation zu analysieren. Eine Pensionskasse gilt als gesund, wenn sie einen Deckungsgrad von 100 Prozent oder mehr aufweist.

Steuerersparnis: Je höher das Einkommen, desto größer der Nutzen

Ein progressiver Steuertarif zeichnet sich dadurch aus, dass niedrige Einkommen gering besteuert werden, während hohe Einkommen stärker belastet werden. Die Steuerlast steigt nicht linear, sondern progressiv an, wobei die letzten Einkommensfranken am stärksten besteuert werden. Wenn beispielsweise eine Reduktion des steuerpflichtigen Einkommens um 1000 Franken eine Steuerersparnis von 350 Franken zur Folge hat, beträgt der Grenzsteuersatz 35 Prozent. Je höher das steuerpflichtige Einkommen, desto höher der Grenzsteuersatz, und umso effektiver ist die Steueroptimierung.

Mit steigender Erwerbsdauer wächst Ihr Potenzial

Die Möglichkeit zum Einzahlen in eine Pensionskasse besteht, wenn eine Vorsorgelücke vorliegt. Solche Lücken können durch Arbeitsunterbrechungen entstehen, sei es durch längere Ausbildungsphasen, Elternzeit, Auslandsaufenthalte oder Auszeiten. Selbst bei kontinuierlicher Erwerbstätigkeit können Lohnerhöhungen zu natürlichen Lücken führen, die durch freiwillige Einzahlungen geschlossen werden können. Ihr Einzahlungspotenzial können Sie anhand Ihres persönlichen Vorsorgeausweises ermitteln.

Potenzial erhöhen, Steuerprogression mindern

Insbesondere bei einem hohen Einkommen lohnt es sich, freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse zu tätigen. Die größte Rendite erzielen Sie durch Einzahlungen in den Jahren vor der Pensionierung, wenn das Einkommen in der Regel am höchsten ist und damit auch die Steuerprogression. Die Optimierung Ihres Vorsorgeplans steigert insbesondere die Altersleistungen und schafft die besten Voraussetzungen zur Reduzierung des steuerpflichtigen Einkommens sowie zur Vermeidung einer hohen Steuerprogression. Eine gestaffelte Einzahlung über mehrere Jahre kann dazu beitragen, die Spitze der Progression über den gesamten Zeitraum zu mindern.

Chancen nutzen und Einschränkungen beachten

Denken Sie über eine Frühpensionierung nach? Viele Pensionskassen ermöglichen Einzahlungen bis zur Vollrente, um damit verbundene Leistungseinbußen auszugleichen. Verteilen Sie die Einzahlungen über mehrere Jahre, um die Steuerprogression optimal zu gestalten. Bei einer Scheidung kann einer der Partner durch die Teilung der Vorsorgeversicherung einen Verlust erleiden. Dieser Verlust kann in der Regel durch steuerbegünstigte Einzahlungen bis zur Höhe vor der Scheidung wiederhergestellt werden.

Wichtige Einschränkungen beachten

Einzahlungsbeträge gehören in der Regel zu den überobligatorischen Guthaben. Diese werden oft geringer verzinst als die obligatorischen. Auch der Umwandlungssatz, der die Rentenhöhe beeinflusst, ist bei überobligatorischen Guthaben niedriger. Ein Freizügigkeitsguthaben, das nicht in die Pensionskasse eingezahlt wurde, zählt dennoch als Vorsorgekapital und muss im Einzahlungspotenzial berücksichtigt werden. Einzahlungen unterliegen einer Sperrfrist. Kapital kann frühestens drei Jahre nach der Einzahlung wieder ausgezahlt werden. Renten unterliegen keiner Sperrfrist. Wer einen Teil seiner Vorsorge als Kapital beziehen möchte, sollte den Einzahlungsprozess daher spätestens drei Jahre vor der Pensionierung abschließen.

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