Seit dem Jahr 2024 ermöglicht die AHV eine erleichterte Fortführung der Erwerbstätigkeit nach dem 65. Lebensjahr. Trotz dieser Neuerung greift der Staat weiterhin kräftig zu, und dabei sind bedeutende Überlegungen zu berücksichtigen.
Obwohl eine gesetzliche Verpflichtung zum längeren Arbeiten vorerst nicht existiert – die Initiative der Jungfreisinnigen zur Anhebung des Rentenalters auf 66 Jahre wird voraussichtlich scheitern – zeigt sich ein wachsendes Interesse bei Schweizerinnen und Schweizern, auch nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Beruf zu verbleiben, eventuell sogar in Teilzeit. Diese Entwicklung wirkt sich positiv auf die Wirtschaft aus, da sie dazu beiträgt, den Fachkräftemangel zu mildern. Doch welche Vorteile ergeben sich für die Arbeitnehmer, und welche potenziellen Stolpersteine sollten beachtet werden? 🤔
Arbeitgeberinteresse, Arbeitsbedingungen und Alternative Optionen
Die Entscheidung, im Rentenalter weiterzuarbeiten, ist massgeblich von der Bereitschaft des Arbeitgebers abhängig. Ist er an einer Fortsetzung der Beschäftigung interessiert und unter welchen Bedingungen? Ein frühzeitiges Gespräch ist ratsam. Falls der aktuelle Arbeitgeber nicht interessiert ist, bieten sich Alternativen wie Temporär Büros oder Plattformen wie Rentarentner.ch, Seniorsatwork.ch oder Arbeitsrentner.ch an. Neben dem Gehalt spielen auch steuerliche und AHV-technische Überlegungen eine Rolle, die im Folgenden näher beleuchtet werden. Bei der Überlegung, über das ordentliche Pensionsalter hinaus zu arbeiten, sollten nicht nur finanzielle Überlegungen, sondern auch die Gesundheit und die Freude an der Arbeit berücksichtigt werden. 💼
💡Steuerliche Überlegungen und mögliche Lösungen
Da sowohl Altersrenten als auch Gehälter versteuert werden müssen, besteht die Möglichkeit, in eine höhere Steuerprogressionsklasse zu rutschen und somit mehr Steuern zu zahlen. Dies kann einige Arbeitnehmer vom Weiterarbeiten abhalten und wird häufig kritisiert. Es wurden Vorschläge gemacht, die Besteuerung zu ändern, indem das Gesamteinkommen in Teilkomponenten aufgesplittet wird. Bisher wurde dieser Vorschlag nicht weiterverfolgt. Eine Option zur Reduzierung der steuerlichen Belastung besteht darin, die Renten der 1. und 2. Säule aufzuschieben, was zu Steuerersparnissen und höheren Rentenzahlungen führen kann. Der Aufschub ist bis zu fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus möglich. 📈
Rentenaufschub - Wichtige Überlegungen und Anmeldung
Ein Rentenaufschub sollte frühzeitig angemeldet werden, da die Option sonst verfällt. Obwohl der Bundesrat derzeit keine Notwendigkeit sieht, die Versicherten besser zu informieren, nutzen nur etwa drei Prozent der Versicherten diese Option. Flexibilität wurde durch die Möglichkeit geschaffen, einen Teil der AHV-Rente zwischen 20 und 80 Prozent aufzuschieben, was die Entscheidungsfindung erleichtert. 🗓️
Sozialabgaben im Rentenalter
Erwerbstätige im Rentenalter müssen teilweise weiterhin für AHV, Invalidenversicherung und Erwerbsersatzordnung zahlen, solange der Lohn den jährlichen Freibetrag von 16.800 Franken überschreitet. Diese Beiträge können dazu verwendet werden, Lücken in der AHV zu schliessen und die Rente zu verbessern. Eine Debatte über die weiterhin bestehende Beitragspflicht im Rentenalter ist im Gange, und es wurden Vorschläge zur Erhöhung des Freibetrags eingereicht. 💸
Beiträge in die 3. Säule im Pensionsalter
Arbeitnehmer können auch im Pensionsalter weiterhin Beiträge in die 3. Säule leisten und diese von den Steuern abziehen. Dies gilt für fünf Jahre, bis zum Alter von 69 für Frauen und 70 für Männer. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass die Ausdauerndsten in diesem Alter in den Ruhestand gehen. 🌟