Vorzüge einer Immobilien-AG bei der Nachlassplanung und Vermögensverwaltung

Der Besitz von Immobilien ist für viele Menschen nicht auf das Eigenheim beschränkt; sie verfügen oft über Renditeimmobilien als Teil ihres Vermögens. Doch welche Optionen gibt es, wenn es um die Weitergabe und Verwaltung dieser Immobilien geht?🏡

Wenn Sie lediglich Ihr Eigenheim und vielleicht eine Ferienwohnung besitzen, ist es normalerweise nicht erforderlich, die Gründung einer Immobilien-Aktiengesellschaft (AG) in Erwägung zu ziehen. Bei selbst genutzten Immobilien ist der direkte Besitz oft die optimale Wahl. Doch für diejenigen, die Mehrfamilienhäuser besitzen oder erwerben möchten, kann die Gründung einer Immobilien-AG aus steuerlichen und erbschaftsrechtlichen Gründen eine äußerst sinnvolle Überlegung sein.💸

Die richtige Entscheidung hängt nicht nur von äußeren Faktoren wie Steuern (Einkommenssteuer, Gewinnsteuer, Grundstückgewinnsteuer, Handänderungssteuer usw.) ab, sondern auch von Ihren langfristigen Plänen für die Immobilien. Einige Überlegungen sprechen eher für den direkten Besitz, während andere für eine Immobilien-AG sprechen. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigsten Aspekte ein, die bei dieser Entscheidung eine Rolle spielen.

🔒Die Wahl zwischen direktem Besitz und einer Immobilien-AG

Einige Kunden möchten, dass ihre Kinder ihre Erbmasse separat erhalten, ohne in einer Gesellschaft gebunden zu sein. In solchen Fällen ist der direkte Besitz oft die beste Wahl, da die Immobilien separat an die Erben übertragen werden können.

Andere wiederum bevorzugen, dass die Immobilien innerhalb der Familie zusammenbleiben und weiterhin genutzt werden. Hier bietet sich die Gründung einer Immobilien-AG an, bei der alle Kinder Aktien halten und das Generationenprojekt Immobilien-AG gemeinsam fortsetzen können.

Der Aktionärsbindungsvertrag als wichtige Ergänzung🤝

Die AG-Struktur allein reicht oft nicht aus, um die gewünschten Ziele zu erreichen. Ein Aktionärsbindungsvertrag ist notwendig, um die Regeln für die Aktienübertragung und die Entscheidungsprozesse festzulegen. Dieser Vertrag kann auch regeln, wer im Rahmen einer Erbschaft die Aktien übernehmen darf. In Fällen, in denen die Immobilien eng mit der Familie verbunden sind, könnten beispielsweise nur Blutsverwandte Aktien erwerben.

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