Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen dem Kunden und PROGREDO AG. Sie beziehen sich auf alle Geschäfte zwischen den Genannten.
 

2. Erstellung

Mit dem Unterzeichnen der Auftragsbestätigung der PROGREDO AG für eine Nachfolge-, Steuer- und Finanzplanung (nachfolgend Finanzplanung) erteilt der Kunde der PROGREDO AG den Auftrag zur Erstellung einer solchen. Die PROGREDO AG erhält vom Kunden hierfür Daten zur Verfügung gestellt (Steuererklärung, Pensionskassenauszug, Bankbelege, etc.) um diese als Basis dafür zu verwenden. Das erstellte Konzept wird dem Kunden vorgestellt. Das Ziel ist es, einen Mehrwert im Bereich Steuern, Vorsorge, Anlageprodukte, Nachfolge, etc. aufzuzeigen. Ohne gegenteilige Mitteilung durch den Kunden an PROGREDO AG innert vierzehn Tagen nach Unterschrift der Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und ein fälliges Honorar geschuldet. PROGREDO AG behält sich vor, eine Finanz-, Steuer- und Nachfolgeplanung nicht zu erstellen und eingereichte Unterlagen ohne Angabe von Gründen zurückzusenden oder zu vernichten.
 

3. Umsetzung

Die PROGREDO AG begleitet den Kunden nach Vorstellung der Planung und bei der Umsetzung. Hierbei wird der Kunde bei der korrekten Abwicklung der einzelnen Punkte unterstützt. Falls keine Unterstützung der Umsetzung gewünscht ist, so ist dies schriftlich innert 14 Tagen, nach dem Termin der Vorstellung der Planung, mitzuteilen.
 

4. Betreuung

Der Kunde wird nach der Umsetzung weiterhin durch die PROGREDO AG betreut. Dies bedeutet eine regelmässige Kommunikation über den Stand seiner Finanzplanung. Falls keine Unterstützung der Umsetzung gewünscht ist, so ist die schriftlich innert 14 Tagen, nach dem Termin der Umsetzung der Planung, mitzuteilen.
 

5. Widerruf

Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, innerhalb der gesetzten Fristen, einen Wiederruf seines aktuellen Auftrags, zu verlangen. Der entstandene Aufwand bleibt geschuldet.
 

6. Kommunikationswege

Die Zustellung der benötigten Unterlagen erfolgt in der Regel bei einem persönlichen Gespräch, per Post oder per Mail. Das Vorstellen, Umsetzen und Betreuen einer Finanzplanung erfolgt in der Regel bei einem persönlichen Gespräch, per Post, via Email oder Internet. Das Risiko des Postlaufs oder des Emaillaufs trägt der Kunde. Indem der Kunde seine Telefonnummer sowie eine E-Mail-Adresse angibt, erklärt er sich damit einverstanden, von PROGREDO AG unter der entsprechenden E-Mail-Adresse kontaktiert zu werden.
 

7. Entschädigung

Der Kunde bezahlt der PROGREDO AG für die Erstellung ein einmaliges Honorar. Dieses wird im Vorfeld besprochen und ist der Auftragsbestätigung festgehalten. Der Kunde bezahlt der PROGREDO AG für die weitere Betreuung ein Honorar. Dieses Honorar deckt die Überprüfung der Finanzplanung sowie die die zu erledigenden Aufgaben der Planung. PROGREDO AG kann die Honorare und Gebühren jederzeit anpassen. Wird das Honorar nicht bezahlt, ist PROGREDO AG berechtigt, die gespeicherten Daten und erhaltenen Dokumente jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen.
 

8. Garantie

Um die im Vertrag vereinbarte Garantie mit Verzicht auf Honorar zur Geltung zu bringen, so ist der Verzicht auf Honorarzahlung in schriflticher Form (Datum Poststempel), innert 30 Tage nach Ausstellung der Rechnung, anzumelden. Andernfalls verfällt die Garantie und das gesamte Honorar bleibt geschuldet.
 

9. Kündigung

Der Kunde und PROGREDO AG sind berechtigt, das Geschäftsverhältnis auf Ablauf der jährlichen Planungsperiode per 31.12. zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bezahlter Honorare, Gebühren, Auslagen oder ähnliches.
 

10. Laufzeit

Die Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sollte keine schriftliche Kündigung per 30.11 (Datum Poststempel) eingehen.
 

11. Haftung

PROGREDO AG haftet nicht für den Inhalt oder allfällige Nachteile aus der Ausarbeitung, Umsetzung, Betreuung und/oder Übermittlung von Unterlagen. Die Haftung ist beschränkt gem. OR 100, Abs 1. Bei Bezug Dritter ist die Haftung beschränkt gem. OR 101. Ebenso ist jegliche Haftung für den Verlust und/oder die Zerstörung infolge höherer Gewalt, Feuer, Diebstahl, Cyberangriffe sowie anderer Einflüsse ausgeschlossen.
 

12. Datenschutz

PROGREDO AG behandelt die Unterlagen streng vertraulich. PROGREDO AG behält eine Kopie der Finanzplanung im Archiv und beschränkt sich auf Erstellung, Umsetzung und Betreuung der Finanzplanung sowie deren Kundendaten.
 

13. Beizug Dritter

PROGREDO AG kann zur Erbringung der Leistungen qualifizierte Dritte beiziehen. Für diese gelten bei der Bearbeitung der Daten die gleichen Rechte und Pflichten wie für PROGREDO AG.
 

14. Übrige Bestimmungen

PROGREDO AG behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Massgebend ist die jeweils aktuelle Version, welche bei der PROGREDO AG auf Nachfrage verfügbar ist. Bei Streitigkeiten wird eine einvernehmliche Regelung angestrebt. Wenn eine solche nicht möglich ist, gilt der Sitz von PROGREDO AG als Gerichtsstand.
 

15. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist am Sitz der Gesellschaft.
Ausgabe September 2021

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